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Strafregisterbescheinigung: Kosten, Varianten, Antrag
Die Strafregisterbescheinigung kostet seit 1. Jänner 2026 eine Pauschalgebühr von 26 Euro, die Sonderformen 29 Euro. Beantragen können Sie sie unabhängig vom Wohnort bei jeder Landespolizeidirektion, jedem Polizeikommissariat, beim Magistrat oder Gemeindeamt — meist wird sie sofort ausgestellt. Die allgemeine Bescheinigung geht auch online mit ID Austria; die Sonderformen nicht, weil dafür eine Bestätigung des Dienstgebers nötig ist.
Arbeitgeber verlangen sie bei der Einstellung, Vereine vor dem ehrenamtlichen Einsatz, Behörden für die Gewerbeberechtigung. Diese Seite zeigt, welche der vier Varianten Sie brauchen, was jede kostet und wann sich der persönliche Weg auszahlt.
| Gewöhnliche Bescheinigung | 26 Euro Pauschalgebühr |
|---|---|
| Sonderformen | 29 Euro je Bescheinigung |
| Freiwilliges Engagement | gebührenfrei |
| Zuständig | Landespolizeidirektion, Polizeikommissariat, Magistrat, Gemeindeamt |
| Dauer | meist sofort bei persönlicher Vorsprache |
| Grundlage | § 10 Strafregistergesetz 1968 |
Welche Variante brauchen Sie?
Es gibt vier, und die falsche zu holen kostet Zeit und die Gebühr ein zweites Mal.
| Variante | Wofür | Gebühr | Online |
|---|---|---|---|
| Strafregisterbescheinigung | allgemein: Bewerbung, Gewerbeberechtigung | 26 Euro | ja, mit ID Austria |
| Kinder- und Jugendfürsorge | Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern | 29 Euro | nein |
| Pflege und Betreuung | Tätigkeiten in Pflege und Betreuung | 29 Euro | nein |
| Terroristische und staatsfeindliche Strafsachen | Eignungsprüfung für bestimmte Tätigkeiten | 29 Euro | nein |
Die Sonderformen weisen nicht alle Verurteilungen aus, sondern gezielt bestimmte: Die Varianten „Kinder- und Jugendfürsorge“ sowie „Pflege und Betreuung“ geben Auskunft darüber, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung samt damit zusammenhängender Tätigkeitsverbote eingetragen sind. Für jede Sonderform ist eine Bestätigung des Dienstgebers oder der Organisation nötig — deshalb gibt es sie nicht online.
Werden mehrere Varianten gleichzeitig beantragt, fällt die Gebühr für jede gesondert an.
Wo beantragen Sie sie?
Unabhängig vom Wohnort bei jeder Landespolizeidirektion und jedem Polizeikommissariat, beim Magistrat oder Gemeindeamt, im Ausland bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde. Meist wird die Bescheinigung sofort ausgestellt; bei manchen Stellen ist vorher ein Termin nötig.
Zur Identitätsfeststellung müssen Sie mindestens einmal persönlich erscheinen — entweder bei der Antragstellung oder beim Abholen. Holt jemand anderes ab, braucht diese Person eine Vollmacht.
Online oder persönlich?
Die allgemeine Bescheinigung lässt sich online mit ID Austria oder EU-Login beantragen. Ein Punkt spricht aber für den persönlichen Weg: Bei Online-Anträgen ist die Gebührenbefreiung technisch nicht möglich. Wer also für freiwilliges Engagement eine Bescheinigung braucht, sollte persönlich vorsprechen — sonst zahlt er 26 Euro für etwas, das gratis wäre.
Gebührenfrei für Freiwillige
Wer sich ehrenamtlich engagiert, bekommt die Bescheinigung für diesen Zweck kostenlos, wenn sie für eine konkrete Organisation oder Einrichtung benötigt wird. Auch für Tätigkeiten bei gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ist die Ausstellung gebührenfrei. Nötig ist dafür eine Bestätigung der Organisation — und eben der persönliche Weg.
Was mit EU-Bezug gilt
Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können verlangen, dass Informationen aus dem Strafregister ihres Herkunftsstaates eingeholt werden. Diese werden vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Bescheinigung übermittelt.
Häufige Fragen
Wie alt darf die Bescheinigung sein?
Das legt die Stelle fest, die sie verlangt. In der Praxis akzeptieren Arbeitgeber meist Bescheinigungen, die nicht älter als drei Monate sind.
Kann mein Arbeitgeber die Bescheinigung anfordern?
Nein. Ausgestellt wird sie nur der Person, die den Antrag gestellt hat. Der Arbeitgeber kann sie verlangen, Sie legen sie dann vor.
Was steht drin, wenn ich nie verurteilt wurde?
Dass keine Verurteilungen eingetragen sind. Die Bescheinigung wird auch dann ausgestellt — das ist der Regelfall.
Werden getilgte Verurteilungen ausgewiesen?
Nein. Die Bescheinigung weist nur nicht getilgte Verurteilungen aus.
Warum heißt es nicht Führungszeugnis?
Führungszeugnis ist der deutsche Begriff. In Österreich heißt das Dokument Strafregisterbescheinigung, umgangssprachlich auch Leumundszeugnis oder Strafregisterauszug.
- oesterreich.gv.at — Varianten, Zuständigkeit, Online-Antrag, EU-Bezug · abgerufen am 20.09.2026
- Österreichischer Gemeindebund — Vergebührung, Pauschalgebühr seit 1. Jänner 2026
- freiwillig-engagiert.at — Gebührenbefreiung für Freiwillige, keine Befreiung bei Online-Anträgen · abgerufen am 20.09.2026
- RIS — Strafregistergesetz 1968
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