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Bezirkshauptmannschaft Braunau

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Braunau ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Hammersteinplatz 1 in 5280 Braunau am Inn. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 7722 8030. Parteienverkehr ist in ganz Österreich am Samstag, 03. Oktober 2026, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hammersteinplatz 1, 5280 Braunau am Inn
Telefon +43 7722 8030
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at
Parteienverkehr in ganz Österreich am Samstag, 03. Oktober 2026, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr · Mit 01.12.2024 treten sowohl das Oö. Hundehaltegesetz 2024 sowie die Oö. Hundehalteverordnung 2024 in Kraft.
Offizielle Website www.land-oberoesterreich.gv.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Braunau in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 7722 8030. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Braunau ist Bezirksverwaltungsbehörde für 46 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Braunau ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

in ganz Österreich am Samstag, 03. Oktober 2026, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr · Mit 01.12.2024 treten sowohl das Oö. Hundehaltegesetz 2024 sowie die Oö. Hundehalteverordnung 2024 in Kraft.

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.