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Gemeindeamt Altheim

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Altheim ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Braunauer Straße 7, 4950 Altheim. Telefonisch erreichbar unter +43 7723 42255. Parteienverkehr ist Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Braunauer Straße 7, 4950 Altheim
Telefon +43 7723 42255
E-Mail office@altheim.ooe.gv.at
Parteienverkehr Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 17:30 Uhr · Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Offizielle Website www.altheim.ooe.gv.at
Postleitzahl 4950
Einwohner 5.055
Gemeindekennziffer 40401

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Altheim übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Altheim ist das Bezirkshauptmannschaft Braunau in 5280 Braunau am Inn.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Altheim auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Altheim ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Altheim ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 17:30 Uhr · Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.