Bezirkshauptmannschaft Krems
Bezirkshauptmannschaft Krems ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Drinkweldergasse 15 in 3500 Krems an der Donau. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2742 9005 309. Parteienverkehr ist Persönliche Vorsprachen Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Terminvereinbarung empfohle.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Drinkweldergasse 15, 3500 Krems an der Donau |
|---|---|
| Telefon | +43 2742 9005 309 |
| post.bhkr@noel.gv.at | |
| Parteienverkehr | Persönliche Vorsprachen Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Terminvereinbarung empfohlen |
| Offizielle Website | www.noe.gv.at |
Termin vereinbaren
Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Krems in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.
Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 2742 9005 309. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Reisepass beantragen Antrag, Gebühr und Termin
- Personalausweis freiwillig, gilt als Reisedokument in der EU
- Staatsbürgerschaftsnachweis Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Strafregisterbescheinigung Pauschalgebühr, auch online möglich
- ID Austria registrieren Identitätsfeststellung vor Ort
- Gewerbeanmeldung freies und reglementiertes Gewerbe
Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.
Zuständig für diese Gemeinden
Bezirkshauptmannschaft Krems ist Bezirksverwaltungsbehörde für 29 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.
- Aggsbach 3641 Aggsbach Markt 48
- Albrechtsberg an der Großen Krems 3613 Albrechtsberg 41 - Tel.
- Bergern im Dunkelsteinerwald
- Droß 3552 Droß
- Dürnstein
- Furth bei Göttweig 3511 Furth bei Göttweig
- Gedersdorf 3494 Theiß
- Gföhl 3542 Gföhl
- Grafenegg 3492 Etsdorf am Kamp
- Hadersdorf-Kammern
- Jaidhof
- Krumau am Kamp 3543 Krumau/Kamp 22
- Langenlois 3550 Langenlois
- Lengenfeld
- Lichtenau im Waldviertel 3522 Lichtenau
- Maria Laach am Jauerling 3643 Maria Laach am Jauerling
- Mautern an der Donau
- Paudorf 3508 Paudorf
- Rastenfeld 3532 Rastenfeld
- Rohrendorf bei Krems 3495 Rohrendorf bei Krems
- Rossatz-Arnsdorf 3602 Rossatz-Arnsdorf
- Schönberg am Kamp 3562 Schönberg am Kamp
- Senftenberg 3541 Senftenberg
- Spitz 3620 Spitz
- St. Leonhard am Hornerwald 3572 Sankt Leonhard am Hornerwald
- Straß im Straßertale 3491 Straß im Straßertale
- Stratzing
- Weinzierl am Walde
- Weißenkirchen in der Wachau 3610 Weißenkirchen in der Wachau
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Krems ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Persönliche Vorsprachen Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Terminvereinbarung empfohlen
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Kontakt: www.noe.gv.at — abgerufen am 22.09.2026
- Stand: 2026-09-22 — abgerufen am 22.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.