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Bezirkshauptmannschaft Krems

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Krems ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Drinkweldergasse 15 in 3500 Krems an der Donau. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2742 9005 309. Parteienverkehr ist Persönliche Vorsprachen Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Terminvereinbarung empfohle.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 22.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Drinkweldergasse 15, 3500 Krems an der Donau
Telefon +43 2742 9005 309
E-Mail post.bhkr@noel.gv.at
Parteienverkehr Persönliche Vorsprachen Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Terminvereinbarung empfohlen
Offizielle Website www.noe.gv.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Krems in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 2742 9005 309. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Krems ist Bezirksverwaltungsbehörde für 29 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Krems ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Persönliche Vorsprachen Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Terminvereinbarung empfohlen

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN
  • Kontakt: www.noe.gv.at — abgerufen am 22.09.2026
  • Stand: 2026-09-22 — abgerufen am 22.09.2026

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.