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Gemeindeamt Grafenegg

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Grafenegg ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Rathausstraße 2, 3492 Etsdorf am Kamp. Telefonisch erreichbar unter +43 9202 619. Parteienverkehr ist MO - DO 08:00 bis 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Rathausstraße 2, 3492 Etsdorf am Kamp
Telefon +43 9202 619
E-Mail gemeinde@grafenegg.gv.at
Parteienverkehr MO - DO 08:00 bis 12:00 Uhr · DI 13:00 bis 18:00 Uhr · FR 08:00 bis 13:00 Uhr
Offizielle Website www.grafenegg.gv.at
Postleitzahl 3492
Einwohner 3.061
Gemeindekennziffer 31308

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Grafenegg übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Grafenegg ist das Bezirkshauptmannschaft Krems in 3500 Krems an der Donau.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Grafenegg auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Grafenegg ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Grafenegg ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

MO - DO 08:00 bis 12:00 Uhr · DI 13:00 bis 18:00 Uhr · FR 08:00 bis 13:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.