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Bezirkshauptmannschaft Kufstein

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Kufstein ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Bozner Platz 1 in 6330 Kufstein. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5372 6060. Parteienverkehr ist Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:30 bis 16:30 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
Telefon +43 5372 6060
E-Mail bh.kufstein@tirol.gv.at
Parteienverkehr Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:30 bis 16:30 Uhr · Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung · Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Offizielle Website www.tirol.gv.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Kufstein in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 5372 6060. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Kufstein ist Bezirksverwaltungsbehörde für 30 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Kufstein ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:30 bis 16:30 Uhr · Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung · Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.