Münster
Münster ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Michael Gaismairstraße 1 in 6232 Münster. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5337 8210. Parteienverkehr ist in ganz Österreich am Samstag, 03. Oktober 2026, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Michael Gaismairstraße 1, 6232 Münster |
|---|---|
| Telefon | +43 5337 8210 |
| gemeinde@muenster.at | |
| Parteienverkehr | in ganz Österreich am Samstag, 03. Oktober 2026, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr · Verständigung - Betriebsanlagenänderung "Gasthof Grünsbach" 6232 Münster, Grünsbach 183 (08.09.2026 - 23.09.2026) |
| Offizielle Website | www.muenster.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Münster ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
in ganz Österreich am Samstag, 03. Oktober 2026, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr · Verständigung - Betriebsanlagenänderung "Gasthof Grünsbach" 6232 Münster, Grünsbach 183 (08.09.2026 - 23.09.2026)
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.muenster.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.muenster.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.muenster.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.muenster.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.muenster.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.