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Bezirkshauptmannschaft Wels-Land

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Sportstraße 15b in 4840 Vöcklabruck. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 3082 026. Parteienverkehr ist Mit 01.12.2024 treten sowohl das Oö. Hundehaltegesetz 2024 sowie die Oö. Hundehalteverordnung 2024 in Kraft.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Sportstraße 15b, 4840 Vöcklabruck
Telefon +43 3082 026
E-Mail johann.gasperlmair@wl.ooelfv.at
Parteienverkehr Mit 01.12.2024 treten sowohl das Oö. Hundehaltegesetz 2024 sowie die Oö. Hundehalteverordnung 2024 in Kraft. · Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr · Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr · Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr · Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr · Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Offizielle Website www.bfk-wels-land.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Wels-Land in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 3082 026. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ist Bezirksverwaltungsbehörde für 24 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mit 01.12.2024 treten sowohl das Oö. Hundehaltegesetz 2024 sowie die Oö. Hundehalteverordnung 2024 in Kraft. · Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr · Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr · Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr · Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr · Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.