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Gemeindeamt Buchkirchen

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Buchkirchen ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hauptstraße 11, 4611 Buchkirchen. Telefonisch erreichbar unter +43 7242 280050. Parteienverkehr ist Mo, Di, Mi, Fr 07:00 Uhr - 13:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptstraße 11, 4611 Buchkirchen
Telefon +43 7242 280050
E-Mail gemeinde@buchkirchen.ooe.gv.at
Parteienverkehr Mo, Di, Mi, Fr 07:00 Uhr - 13:00 Uhr · Do 07:00 Uhr - 13:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:45 Uhr
Offizielle Website www.buchkirchen.at
Postleitzahl 4611
Einwohner 4.038
Gemeindekennziffer 41804

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Buchkirchen übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Buchkirchen ist das Bezirkshauptmannschaft Wels-Land in 4840 Vöcklabruck.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Buchkirchen auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Buchkirchen ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Buchkirchen ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Di, Mi, Fr 07:00 Uhr - 13:00 Uhr · Do 07:00 Uhr - 13:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:45 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.