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Gemeindeamt Anif

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Anif ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Aniferstraße 10, 5081 Anif. Telefonisch erreichbar unter +43 6246 72304. Parteienverkehr ist Mo, Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 17:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Aniferstraße 10, 5081 Anif
Telefon +43 6246 72304
E-Mail gemeinde@gemeindeanif.at
Parteienverkehr Mo, Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 17:00 Uhr · Di, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.anif.salzburg.at
Postleitzahl 5081
Einwohner 4.195
Gemeindekennziffer 50301

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Anif übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Anif ist das Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung in 2036 Salzburger Olympiakader.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Anif auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Anif ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Anif ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 17:00 Uhr · Di, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.