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Ernstbrunn

DIE KURZE ANTWORT

Ernstbrunn ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Hauptplatz 1 in 2115 ERNSTBRUNN. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2576 2301. Parteienverkehr ist Einladung zum "DINNER & MUSIK" am Samstag, den 10. Oktober 2026 ab 18:00 Uhr im Gasthaus Schwarzer Adler.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptplatz 1, 2115 ERNSTBRUNN
Telefon +43 2576 2301
E-Mail gemeinde@ernstbrunn.gv.at
Parteienverkehr Einladung zum "DINNER & MUSIK" am Samstag, den 10. Oktober 2026 ab 18:00 Uhr im Gasthaus Schwarzer Adler. · Einladung zum Reisebericht "MOSAMBIK" von Hr. Willi Luger am Donnerstag, den 15. Okt. 2026 um 19:00 Uhr im Gasthaus Schwarzer Adler - Ernstbrunn. · Montag 07.00 – 12.00 Uhr · Dienstag 07.00 – 12.00 Uhr · Mittwoch 07.00 – 12.00 Uhr · Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr · Freitag 07.00 – 12.00 Uhr
Offizielle Website www.ernstbrunn.gv.at

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Ernstbrunn ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Einladung zum "DINNER & MUSIK" am Samstag, den 10. Oktober 2026 ab 18:00 Uhr im Gasthaus Schwarzer Adler. · Einladung zum Reisebericht "MOSAMBIK" von Hr. Willi Luger am Donnerstag, den 15. Okt. 2026 um 19:00 Uhr im Gasthaus Schwarzer Adler - Ernstbrunn. · Montag 07.00 – 12.00 Uhr · Dienstag 07.00 – 12.00 Uhr · Mittwoch 07.00 – 12.00 Uhr · Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr · Freitag 07.00 – 12.00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.