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Gemeindeamt Fieberbrunn

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Fieberbrunn ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Dorfplatz 1, 6391 Fieberbrunn. Telefonisch erreichbar unter +43 5354 56203. Parteienverkehr ist Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:30 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Dorfplatz 1, 6391 Fieberbrunn
Telefon +43 5354 56203
E-Mail gemeinde@fieberbrunn.at
Parteienverkehr Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:30 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.fieberbrunn.gv.at
Postleitzahl 6391
Einwohner 4.287
Gemeindekennziffer 70403

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Fieberbrunn übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Fieberbrunn ist das Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel in 6370 Kitzbühel.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Fieberbrunn auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Fieberbrunn ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Fieberbrunn ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:30 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.