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Gemeindeamt Gerasdorf bei Wien

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Gerasdorf bei Wien ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Kirchengasse 2, 2201 Gerasdorf bei Wien. Telefonisch erreichbar unter +43 2246 2272. Parteienverkehr ist Mo, Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Kirchengasse 2, 2201 Gerasdorf bei Wien
Telefon +43 2246 2272
E-Mail rathaus@gerasdorf-wien.gv.at
Parteienverkehr Mo, Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr · Di, Do 07:30 Uhr - 19:00 Uhr
Offizielle Website www.gerasdorf-wien.gv.at
Postleitzahl 2201
Einwohner 12.158
Gemeindekennziffer 31235

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Gerasdorf bei Wien übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Gerasdorf bei Wien ist das Bezirkshauptmannschaft Korneuburg in 2100 Korneuburg.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Gerasdorf bei Wien auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Gerasdorf bei Wien ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Gerasdorf bei Wien ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr · Di, Do 07:30 Uhr - 19:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.