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Gemeindeamt Grieskirchen

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Grieskirchen ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Stadtplatz 9, 4710 Grieskirchen. Telefonisch erreichbar unter +43 7248 622550. Parteienverkehr ist Mo, Mi, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Stadtplatz 9, 4710 Grieskirchen
Telefon +43 7248 622550
E-Mail rathaus@grieskirchen.at
Parteienverkehr Mo, Mi, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di, Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Offizielle Website www.grieskirchen.at
Postleitzahl 4710
Einwohner 5.002
Gemeindekennziffer 40808

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Grieskirchen übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Grieskirchen ist das Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen in 4710 Grieskirchen.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Grieskirchen auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Grieskirchen ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Grieskirchen ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Mi, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di, Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.