Groß-Enzersdorf
Groß-Enzersdorf ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Rathausstraße 5 in 2301 Groß-Enzersdorf. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2249 2314. Parteienverkehr ist Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Rathausstraße 5, 2301 Groß-Enzersdorf |
|---|---|
| Telefon | +43 2249 2314 |
| gemeinde@gross-enzersdorf.gv.at | |
| Parteienverkehr | Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr · Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr · Mo, 21.09.2026 ab 08:00 Uhr |
| Offizielle Website | www.grossenzersdorf.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Groß-Enzersdorf auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Groß-Enzersdorf ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr · Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr · Mo, 21.09.2026 ab 08:00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.grossenzersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.grossenzersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.grossenzersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.grossenzersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.grossenzersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.