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Gemeindeamt Güssing

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Güssing ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hauptplatz 7, 7540 Güssing post. Telefonisch erreichbar unter +43 3322 42311. Parteienverkehr ist Dienstag 08:00 bis 11:30Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptplatz 7, 7540 Güssing post
Telefon +43 3322 42311
E-Mail post@guessing.bgld.gv.at
Parteienverkehr Dienstag 08:00 bis 11:30Uhr · Mo - Do: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr · Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr · Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.gussing.at
Postleitzahl 7542
Einwohner 3.610
Gemeindekennziffer 10405

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Güssing übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Güssing ist das Bezirkshauptmannschaft Güssing in 7540 Güssing.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Güssing auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Güssing ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Güssing ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Dienstag 08:00 bis 11:30Uhr · Mo - Do: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr · Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr · Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.