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Gemeindeamt Hall in Tirol

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Hall in Tirol ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Unterer Stadtplatz 19, 6060 Hall in Tirol. Telefonisch erreichbar unter +43 5223 58450.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Unterer Stadtplatz 19, 6060 Hall in Tirol
Telefon +43 5223 58450
E-Mail stadtamt@stadthall.at
Parteienverkehr nicht veröffentlicht
Offizielle Website www.hall-in-tirol.at
Postleitzahl 6060
Einwohner 14.771
Gemeindekennziffer 70354

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Hall in Tirol übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Hall in Tirol ist das Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land in 6020 Innsbruck.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Hall in Tirol auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Hall in Tirol ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Hall in Tirol ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Die Zeiten sind auf der offiziellen Seite der Stelle nicht in maschinenlesbarer Form veröffentlicht. Rufen Sie vor dem Besuch an.

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.