Inzing
Inzing ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Kohlstatt 2 in 6401 Inzing. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5238 88110. Parteienverkehr ist In den Nachstunden von Montag, 21.09.2026 ab 22.00 Uhr bis Dienstag, 22.09.2026 ca. 05.00 Uhr wird de.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Kohlstatt 2, 6401 Inzing |
|---|---|
| Telefon | +43 5238 88110 |
| meldeamt@inzing.gv.at | |
| Parteienverkehr | In den Nachstunden von Montag, 21.09.2026 ab 22.00 Uhr bis Dienstag, 22.09.2026 ca. 05.00 Uhr wird de... · MO, MI: 07:30 - 12:00 Uhr · DI, DO: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr · FR: 08:00 - 12:00 Uhr |
| Offizielle Website | www.inzing.gv.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Inzing ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
In den Nachstunden von Montag, 21.09.2026 ab 22.00 Uhr bis Dienstag, 22.09.2026 ca. 05.00 Uhr wird de... · MO, MI: 07:30 - 12:00 Uhr · DI, DO: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr · FR: 08:00 - 12:00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.inzing.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.inzing.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.inzing.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.inzing.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.inzing.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.