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Gemeindeamt Kremsmünster

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Kremsmünster ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Rathausplatz 1, 4550 Kremsmünster. Telefonisch erreichbar unter +43 7583 5255. Parteienverkehr ist Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 25.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Rathausplatz 1, 4550 Kremsmünster
Telefon +43 7583 5255
E-Mail gemeinde@kremsmuenster.ooe.gv.at
Parteienverkehr Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr · Donnerstag zusätzlich von: 16:00 - 18:00 Uhr
Offizielle Website www.kremsmuenster.at
Postleitzahl 4550
Einwohner 6.585
Gemeindekennziffer 40907

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Kremsmünster übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Kremsmünster ist das Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf in 4560 Kirchdorf an der Krems.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Kremsmünster auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Kremsmünster ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Kremsmünster ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr · Donnerstag zusätzlich von: 16:00 - 18:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.