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Lamprechtshausen

DIE KURZE ANTWORT

Lamprechtshausen ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Hauptstraße 4 in 5112 Lamprechtshausen. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 6274 6202. Parteienverkehr ist Montag von 8.00 bis 12.15 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptstraße 4, 5112 Lamprechtshausen
Telefon +43 6274 6202
E-Mail gemeinde@lamprechtshausen.at
Parteienverkehr Montag von 8.00 bis 12.15 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr · Dienstag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.15 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr · Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr · jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr · und am Montag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. · Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Offizielle Website www.lamprechtshausen.at

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Lamprechtshausen auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Lamprechtshausen ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Lamprechtshausen ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag von 8.00 bis 12.15 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr · Dienstag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.15 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr · Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr · jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr · und am Montag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. · Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.