Leobersdorf
Leobersdorf ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Rathausplatz 1 in 2544 Leobersdorf. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2256 62396. Parteienverkehr ist Am Dienstag, 22.09. um 18.00 Uhr findet die 9. Gemeinderatssitzung statt.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Rathausplatz 1, 2544 Leobersdorf |
|---|---|
| Telefon | +43 2256 62396 |
| verwaltung@leobersdorf.at | |
| Parteienverkehr | Am Dienstag, 22.09. um 18.00 Uhr findet die 9. Gemeinderatssitzung statt. · Montag: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr · Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr · Montag zusätzlich: 13:00 - 17:00 Uhr |
| Offizielle Website | www.leobersdorf.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Leobersdorf ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Am Dienstag, 22.09. um 18.00 Uhr findet die 9. Gemeinderatssitzung statt. · Montag: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr · Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr · Montag zusätzlich: 13:00 - 17:00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.leobersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.leobersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.leobersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.leobersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.leobersdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.