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Gemeindeamt Matzen-Raggendorf

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Matzen-Raggendorf ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hauptplatz 1, 2243 Matzen. Telefonisch erreichbar unter +43 2289 22730.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptplatz 1, 2243 Matzen
Telefon +43 2289 22730
E-Mail gemeinde@matzen-raggendorf.gv.at
Parteienverkehr nicht veröffentlicht
Offizielle Website www.matzen-raggendorf.gv.at
Postleitzahl 2243
Einwohner 2.794
Gemeindekennziffer 30838

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Matzen-Raggendorf übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Matzen-Raggendorf ist das Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf in 2230 GänserndorfTel..

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Matzen-Raggendorf auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Matzen-Raggendorf ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Matzen-Raggendorf ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Die Zeiten sind auf der offiziellen Seite der Stelle nicht in maschinenlesbarer Form veröffentlicht. Rufen Sie vor dem Besuch an.

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.