Mieming
Mieming ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Obermieming 175 in 6414 Mieming. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5264 5217. Parteienverkehr ist Vernissage am Freitag, 21. August 2026, um 19:00 UhrDauer der Ausstellung: 22. 08. bis 20. 09. 2026Öffnungszeite.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Obermieming 175, 6414 Mieming |
|---|---|
| Telefon | +43 5264 5217 |
| gemeinde@mieming.at | |
| Parteienverkehr | Vernissage am Freitag, 21. August 2026, um 19:00 UhrDauer der Ausstellung: 22. 08. bis 20. 09. 2026Öffnungszeiten:... |
| Offizielle Website | www.mieming.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Mieming auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Mieming ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Vernissage am Freitag, 21. August 2026, um 19:00 UhrDauer der Ausstellung: 22. 08. bis 20. 09. 2026Öffnungszeiten:...
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.mieming.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.mieming.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.mieming.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.mieming.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.mieming.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.