Naarn im Machlande
Naarn im Machlande ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Perger Straße 2 in 4331 Naarn i. M.. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 7262 582550. Parteienverkehr ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Perger Straße 2, 4331 Naarn i. M. |
|---|---|
| Telefon | +43 7262 582550 |
| gemeinde@naarn.ooe.gv.at | |
| Parteienverkehr | Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr · Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr · Montag und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr |
| Offizielle Website | www.naarn.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Naarn im Machlande auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Naarn im Machlande ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr · Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr · Montag und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.naarn.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.naarn.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.naarn.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.naarn.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.naarn.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.