Neumarkt am Wallersee
Neumarkt am Wallersee ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Hauptstraße 30 in 5202 Neumarkt. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 6216 5212. Parteienverkehr ist Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Hauptstraße 30, 5202 Neumarkt |
|---|---|
| Telefon | +43 6216 5212 |
| stadt@neumarkt.at | |
| Parteienverkehr | Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Mo, 21.09.2026 ab 08:00 Uhr |
| Offizielle Website | www.neumarkt.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Neumarkt am Wallersee auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Neumarkt am Wallersee ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Mo, 21.09.2026 ab 08:00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.neumarkt.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.neumarkt.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.neumarkt.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.neumarkt.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.neumarkt.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.