Neumarkt in der Steiermark
Neumarkt in der Steiermark ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Hauptplatz 4 in 2016 Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermar. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 0358 42107. Parteienverkehr ist Montag bis Mittwoch, Freitag 7:30 bis 12 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Hauptplatz 4, 2016 Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermar |
|---|---|
| Telefon | +43 0358 42107 |
| gde@neumarkt-steiermark.gv.at | |
| Parteienverkehr | Montag bis Mittwoch, Freitag 7:30 bis 12 Uhr · Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr · Montag-Donnerstag 7:00-16:00 Uhr · Freitag 7:00-14:00 Uhr · Montag bis Donnerstag 7:30 - 16 Uhr · Freitag 7:30 - 13 Uhr |
| Offizielle Website | www.neumarkt-steiermark.gv.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Neumarkt in der Steiermark ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Montag bis Mittwoch, Freitag 7:30 bis 12 Uhr · Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr · Montag-Donnerstag 7:00-16:00 Uhr · Freitag 7:00-14:00 Uhr · Montag bis Donnerstag 7:30 - 16 Uhr · Freitag 7:30 - 13 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.neumarkt-steiermark.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.neumarkt-steiermark.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.neumarkt-steiermark.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.neumarkt-steiermark.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.neumarkt-steiermark.gv.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.