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Gemeindeamt Oberpullendorf

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Oberpullendorf ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hauptstraße 9, 7350 Oberpullendorf. Telefonisch erreichbar unter +43 2612 422070.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptstraße 9, 7350 Oberpullendorf
Telefon +43 2612 422070
E-Mail post@oberpullendorf.bgld.gv.at
Parteienverkehr nicht veröffentlicht
Offizielle Website www.oberpullendorf.at
Postleitzahl 7350
Einwohner 3.188
Gemeindekennziffer 10816

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Oberpullendorf übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Oberpullendorf ist das Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf in 7350 Oberpullendorf.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Oberpullendorf auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Oberpullendorf ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Oberpullendorf ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Die Zeiten sind auf der offiziellen Seite der Stelle nicht in maschinenlesbarer Form veröffentlicht. Rufen Sie vor dem Besuch an.

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.