Poysdorf
Poysdorf ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Josefsplatz 1 in 2170 Poysdorf. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2552 22000. Parteienverkehr ist Mo, Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Josefsplatz 1, 2170 Poysdorf |
|---|---|
| Telefon | +43 2552 22000 |
| gemeinde@poysdorf.at | |
| Parteienverkehr | Mo, Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr · Di, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Fr 08:00 Uhr - 13:30 Uhr · Mo, 21.09.2026 ab 08:00 Uhr |
| Offizielle Website | www.poysdorf.at |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Poysdorf auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei Poysdorf ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Mo, Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr · Di, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Fr 08:00 Uhr - 13:30 Uhr · Mo, 21.09.2026 ab 08:00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: www.poysdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: www.poysdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: www.poysdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: www.poysdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: www.poysdorf.at — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.