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Gemeindeamt Rankweil

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Rankweil ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Am Marktplatz 1, 6830 Rankweil. Telefonisch erreichbar unter +43 5522 4050. Parteienverkehr ist Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Am Marktplatz 1, 6830 Rankweil
Telefon +43 5522 4050
E-Mail marktgemeinde@rankweil.at
Parteienverkehr Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr · Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Offizielle Website www.rankweil.at
Postleitzahl 6830
Einwohner 12.157
Gemeindekennziffer 80414

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Rankweil übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Rankweil ist das Bezirkshauptmannschaft Feldkirch in 6800 Feldkirch.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Rankweil auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Rankweil ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Rankweil ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr · Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.