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Gemeindeamt Ried im Innkreis

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Ried im Innkreis ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hauptplatz 12, 4910 Ried im Innkreis. Telefonisch erreichbar unter +43 7752 9010. Parteienverkehr ist Montag: 7:30 - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 25.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptplatz 12, 4910 Ried im Innkreis
Telefon +43 7752 9010
E-Mail office@ried.gv.at
Parteienverkehr Montag: 7:30 - 12:00 Uhr · Dienstag: 7:30 - 12:00 Uhr · Mittwoch: 7:30 - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.ried.at
Postleitzahl 4910
Einwohner 11.903
Gemeindekennziffer 41225

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Ried im Innkreis übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Ried im Innkreis ist das Bezirkshauptmannschaft Ried in 4910 Ried im Innkreis.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Ried im Innkreis auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Ried im Innkreis ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Ried im Innkreis ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag: 7:30 - 12:00 Uhr · Dienstag: 7:30 - 12:00 Uhr · Mittwoch: 7:30 - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.