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Gemeindeamt Seekirchen am Wallersee

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Seekirchen am Wallersee ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Stiftsgasse 1, 5201 Seekirchen. Telefonisch erreichbar unter +43 6212 230815. Parteienverkehr ist Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 19:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Stiftsgasse 1, 5201 Seekirchen
Telefon +43 6212 230815
E-Mail post@seekirchen.at
Parteienverkehr Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 19:00 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.seekirchen.at
Postleitzahl 5201
Einwohner 10.764
Gemeindekennziffer 50339

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Seekirchen am Wallersee übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Seekirchen am Wallersee ist das Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung in 2036 Salzburger Olympiakader.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Seekirchen am Wallersee auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Seekirchen am Wallersee ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Seekirchen am Wallersee ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 19:00 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.