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Gemeindeamt Seiersberg-Pirka

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Seiersberg-Pirka ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hauptplatz 1, 8054 Seiersberg-Pirka. Telefonisch erreichbar unter +43 316 282111. Parteienverkehr ist jeden ersten Sa. im Monat von 7:15 - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hauptplatz 1, 8054 Seiersberg-Pirka
Telefon +43 316 282111
E-Mail gde@seiersberg-pirka.gv.at
Parteienverkehr jeden ersten Sa. im Monat von 7:15 - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.gemeindekurier.at
Postleitzahl 8054
Einwohner 11.187
Gemeindekennziffer 60669

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Seiersberg-Pirka übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Seiersberg-Pirka ist das Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung in 8010 Graz-Burg.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Seiersberg-Pirka auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Seiersberg-Pirka ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Seiersberg-Pirka ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

jeden ersten Sa. im Monat von 7:15 - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.