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Gemeindeamt Sierning

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Sierning ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Kirchenplatz 1, 4522 Sierning. Telefonisch erreichbar unter +43 7259 22550. Parteienverkehr ist Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Kirchenplatz 1, 4522 Sierning
Telefon +43 7259 22550
E-Mail gemeinde@sierning.at
Parteienverkehr Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr · Di, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr · Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.sierning.at
Postleitzahl 4522
Einwohner 9.371
Gemeindekennziffer 41516

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Sierning übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Sierning ist das Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land in 4400 Steyr.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Sierning auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Sierning ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Sierning ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr · Di, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr · Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr · Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.