St. Johann in Tirol
St. Johann in Tirol ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Sie finden die Stelle in der Bahnhofstraße 5 in 6380 St. Johann in Tirol. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5352 69000. Parteienverkehr ist Die 47. Gemeinderatssitzung findet am 22. September 2026 um 18.00 Uhr statt.
Kontakt und Öffnungszeiten
| Adresse | Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol |
|---|---|
| Telefon | +43 5352 69000 |
| gemeinde@st.johann.tirol | |
| Parteienverkehr | Die 47. Gemeinderatssitzung findet am 22. September 2026 um 18.00 Uhr statt. · Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Offizielle Website | st.johann.tirol |
Welche Amtswege erledigen Sie hier?
- Meldebestätigung Nachweis der eigenen Meldung
- Meldezettel und Ummeldung Frist drei Tage ab Bezug
- Geburts- und Heiratsurkunde über das Standesamt
- ID Austria registrieren sofern die Gemeinde Passanträge entgegennimmt
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Für die meisten Anliegen bei St. Johann in Tirol ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.
Wann ist Parteienverkehr?
Die 47. Gemeinderatssitzung findet am 22. September 2026 um 18.00 Uhr statt. · Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?
Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.
- Email: st.johann.tirol — abgerufen am 19.09.2026
- Telefon: st.johann.tirol — abgerufen am 19.09.2026
- Plz_ort: st.johann.tirol — abgerufen am 19.09.2026
- Strasse: st.johann.tirol — abgerufen am 19.09.2026
- Oeffnungszeiten: st.johann.tirol — abgerufen am 19.09.2026
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.