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Gemeindeamt St. Peter in der Au

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt St. Peter in der Au ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Hofgasse 6 A, 3352 St. Peter/Au. Telefonisch erreichbar unter +43 7477 421110. Parteienverkehr ist Mo, 15:00 – 18:00 Uhr - nach Voranmeldung.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Hofgasse 6 A, 3352 St. Peter/Au
Telefon +43 7477 421110
E-Mail gemeindeamt@stpeterau.at
Parteienverkehr Mo, 15:00 – 18:00 Uhr - nach Voranmeldung
Offizielle Website www.stpeterau.at
Postleitzahl 3352
Einwohner 5.176
Gemeindekennziffer 30530

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für St. Peter in der Au übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für St. Peter in der Au ist das Bezirkshauptmannschaft Amstetten in 3300 Amstetten.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für St. Peter in der Au auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für St. Peter in der Au ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt St. Peter in der Au ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, 15:00 – 18:00 Uhr - nach Voranmeldung

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.