Zum Inhalt springen
AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
Auskunftsportal .AT

Gemeindeamt Völs

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Völs ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Dorfstraße 31, 6176 Völs. Telefonisch erreichbar unter +43 512 303111. Parteienverkehr ist Mo, Mi, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Dorfstraße 31, 6176 Völs
Telefon +43 512 303111
E-Mail gemeinde@voels.gv.at
Parteienverkehr Mo, Mi, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di, Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Offizielle Website www.voels.at
Postleitzahl 6176
Einwohner 6.938
Gemeindekennziffer 70364

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Völs übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Völs ist das Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land in 6020 Innsbruck.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Völs auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Völs ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Völs ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo, Mi, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr · Di, Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.