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Gemeindeamt Westendorf

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Westendorf ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Dorfplatz 1, 6363 Westendorf. Telefonisch erreichbar unter +43 5334 6203. Parteienverkehr ist Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 15:00 Uhr - 19:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 19.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Dorfplatz 1, 6363 Westendorf
Telefon +43 5334 6203
E-Mail gemeinde@westendorf.gv.at
Parteienverkehr Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 15:00 Uhr - 19:00 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Offizielle Website www.westendorf.gv.at
Postleitzahl 6363
Einwohner 3.664
Gemeindekennziffer 70420

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Westendorf übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Westendorf ist das Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel in 6370 Kitzbühel.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Westendorf auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Westendorf ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Westendorf ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 15:00 Uhr - 19:00 Uhr · Di, Mi, Do, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.