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Magistrat Klagenfurt am Wörthersee

DIE KURZE ANTWORT

Magistrat Klagenfurt am Wörthersee erledigt als Stadt mit eigenem Statut sowohl die Gemeinde- als auch die Bezirksverwaltungsaufgaben. Sie finden die Stelle in der Neuer Platz 1 in 9010 Klagenfurt am Wörthersee. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 463 5370. Parteienverkehr ist Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 463 5370
E-Mail info@klagenfurt.at
Parteienverkehr Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr · Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr · Freitag: 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Offizielle Website www.klagenfurt.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Magistrat Klagenfurt am Wörthersee in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 463 5370. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Magistrat Klagenfurt am Wörthersee ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr · Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr · Freitag: 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.