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CRIF-Selbstauskunft: kostenlos nach Art. 15 DSGVO
Auch bei CRIF haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO, mit einer Frist von einem Monat. Eine Auskunft beim KSV1870 sagt nichts über die bei CRIF gespeicherten Daten aus: Beide Auskunfteien führen eigene Datenbanken, und beide werden von Banken, Vermietern und Händlern abgefragt. Wer sich ein vollständiges Bild machen will, fragt bei beiden an.
CRIF ist die zweite große Wirtschaftsauskunftei in Österreich. Ihre Bewertungen entscheiden mit über Kredite, Mietverträge und Ratenkäufe — sichtbar werden sie erst, wenn man sie anfordert.
| Kosten | die erste Kopie ist kostenlos |
|---|---|
| Frist | ein Monat ab Eingang |
| Rechtsgrundlage | Art. 15 DSGVO |
| Form | formlos, schriftlich oder per E-Mail |
| Beschwerde | Datenschutzbehörde, kostenlos |
Warum zwei Auskünfte nötig sind
KSV1870 und CRIF sind Wettbewerber mit getrennten Beständen. Welche Auskunftei ein Unternehmen abfragt, erfahren Sie nicht — es kann die eine sein, die andere oder beide. Deshalb bringt eine einzelne Auskunft nur die halbe Wahrheit. Der Aufwand ist gering: Beide Anfragen sind formlos möglich und kosten nichts.
Woher die Daten stammen
Wirtschaftsauskunfteien speisen ihre Datenbanken aus mehreren Quellen: Zahlungserfahrungen von Vertragspartnern, Inkassofälle, Insolvenzdaten und öffentliche Register. Eine Auswertung der Datenschutzorganisation noyb kam zu dem Ergebnis, dass wesentliche Datenquellen von CRIF auf öffentliche Register wie Firmenbuch und Grundbuch zugreifen. Genau das macht die Auskunft aufschlussreich: In der Antwort muss stehen, woher die Daten stammen — nicht nur, welche gespeichert sind.
Wie Sie die Auskunft verlangen
Formlos, schriftlich oder per E-Mail an das Unternehmen oder dessen Datenschutzbeauftragte. Nennen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse und berufen Sie sich ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO. Verlangen Sie dabei ausdrücklich auch die Angaben zu Herkunft, Empfängern, Zweck und Speicherdauer — diese Punkte nennt das Gesetz, und sie werden in knappen Antworten gern übergangen.
Ein Identitätsnachweis ist zulässig. Verlangt werden dürfen aber nur Daten, die zur Zuordnung nötig sind: Eine vollständige Ausweiskopie mit allen Feldern ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Wenn ein Eintrag falsch ist
Dieselben Werkzeuge wie überall: Berichtigung nach Art. 16, Löschung nach Art. 17, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Legen Sie Belege bei — den bezahlten Rechnungsbeleg, die Stornobestätigung, den Vergleich. Reagiert das Unternehmen nicht binnen eines Monats oder nur ausweichend, führt der Weg zur Datenschutzbehörde; die Beschwerde ist kostenlos.
Häufige Fragen
Ist die CRIF-Auskunft wirklich kostenlos?
Die erste Kopie der gespeicherten Daten ist kostenfrei. Für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Kostenpflichtige Produkte zur Vorlage bei Dritten sind etwas anderes als das Auskunftsrecht.
Wie unterscheidet sich CRIF vom KSV1870?
Es sind zwei getrennte Unternehmen mit eigenen Datenbanken und eigenen Bewertungen. Ein sauberer Eintrag bei der einen sagt nichts über die andere aus.
Wie lange bleiben Einträge gespeichert?
Das hängt von der Art des Eintrags ab und muss in der Auskunft stehen. Fragen Sie die Speicherdauer ausdrücklich ab, wenn sie in der Antwort fehlt.
Kann ich beide Anfragen gleichzeitig stellen?
Ja, und das ist sinnvoll. Die KSV-Selbstauskunft läuft nach demselben Muster.
- Datenschutzbehörde — Betroffenenrechte, Beschwerdeverfahren · abgerufen am 20.09.2026
- Arbeiterkammer Oberösterreich — Einträge in Bonitätsdatenbanken, Berichtigung und Löschung
- noyb — Auswertung zu Datenquellen von Auskunfteien
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