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Register Österreich: Grundbuch, Firmenbuch, Strafregister
Österreich führt drei große Register, aus denen Privatpersonen Auszüge bekommen: das Grundbuch für Liegenschaften, das Firmenbuch für Unternehmen und das Strafregister für die eigene Person. Grundbuch und Firmenbuch laufen über die Justiz, Verrechnungsstellen oder Notariate, die Strafregisterbescheinigung über Gemeinde, Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft, Polizei oder online mit ID Austria.
Register-Auszüge werden meist unter Zeitdruck gebraucht: beim Wohnungskauf, bei der Bewerbung, beim Geschäftsabschluss. Diese Seite ordnet, welches Register was enthält, wer hineinsehen darf und welcher Weg der schnellste ist.
| Grundbuch | Liegenschaften, Eigentum, Lasten — Bezirksgericht, Notar, Verrechnungsstelle |
|---|---|
| Firmenbuch | Gesellschaften, Vertretungsbefugnis — Justiz, Verrechnungsstelle |
| Strafregister | eigene, nicht getilgte Verurteilungen — Gemeinde, BH, Polizei, online |
| Strafregisterbescheinigung | 26 Euro Pauschalgebühr, besondere Formen 29 Euro |
| Grundbuch und Firmenbuch | Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz |
Grundbuch: Wem gehört die Liegenschaft?
Das Grundbuch weist aus, wem eine Liegenschaft gehört und welche Lasten darauf liegen — Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wohnrechte. Es ist öffentlich: Wer die Einlagezahl oder die Adresse kennt, kann einen Auszug bekommen. Der Weg führt über das Bezirksgericht, ein Notariat, eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine Verrechnungsstelle der Justiz.
Die Kosten sind im Gerichtsgebührengesetz geregelt, Tarifpost 9. Verrechnungsstellen und Kanzleien schlagen darauf ein eigenes Entgelt auf — deshalb unterscheiden sich die Endbeträge je nach Bezugsweg, während die Gerichtsgebühr selbst gleich bleibt.
Firmenbuch: Wer vertritt das Unternehmen?
Das Firmenbuch verzeichnet Kapital- und Personengesellschaften mit Sitz, Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis und Stammkapital. Der Auszug ist das Standarddokument, wenn geprüft werden soll, wer für ein Unternehmen unterschreiben darf. Auch hier laufen Abfragen über die Justiz oder Verrechnungsstellen, eine englische Fassung ist für Geschäfte im Ausland üblich.
Strafregister: Was steht über mich drin?
Die Strafregisterbescheinigung — umgangssprachlich Leumundszeugnis — weist die im Strafregister eingetragenen, nicht getilgten Verurteilungen aus. Sie verlangen Arbeitgeber, Vereine und Behörden. Beantragen können Sie sie bei jeder Gemeinde, bei der Bezirkshauptmannschaft, bei einer Landespolizeidirektion oder online über oesterreich.gv.at mit ID Austria.
Seit 1. Jänner 2026 gilt eine Pauschalgebühr: 26 Euro für die gewöhnliche Bescheinigung, 29 Euro für die Sonderformen „Kinder- und Jugendfürsorge“ sowie „Pflege und Betreuung“. Darin sind Eingaben-, Beilagen- und Zeugnisgebühr sowie die Bundesverwaltungsabgabe zusammengefasst. Wer sich freiwillig engagiert, bekommt die Bescheinigung für diesen Zweck gebührenfrei.
Zur Einordnung: Ältere Gemeindeseiten nennen teils noch 30,70 Euro beziehungsweise 25 Euro bei elektronischer Beantragung. Das ist der Stand vor der Pauschalgebühr. Maßgeblich ist die Auskunft der Stelle, bei der Sie beantragen.
Welcher Weg passt wann?
| Auszug | Schnellster Weg | Wenn es amtlich sein muss |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Verrechnungsstelle oder Notar, online | Bezirksgericht |
| Firmenbuchauszug | Verrechnungsstelle, online | Gericht, beglaubigt |
| Strafregisterbescheinigung | online mit ID Austria, 26 Euro | Gemeinde, BH oder Landespolizeidirektion |
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Grundbuchauszug kostenlos?
Eine kostenlose Vollabfrage gibt es nicht. Manche Anbieter zeigen Teilinformationen gratis an, der amtliche Auszug ist gebührenpflichtig. Grundlage ist das Gerichtsgebührengesetz, dazu kommt bei Verrechnungsstellen und Kanzleien deren eigenes Entgelt.
Was kostet die Strafregisterbescheinigung?
26 Euro als Pauschalgebühr, 29 Euro bei den Sonderformen für Kinder- und Jugendfürsorge sowie Pflege und Betreuung. Für freiwilliges Engagement ist sie gebührenfrei.
Wer darf meine Strafregisterbescheinigung anfordern?
Grundsätzlich nur Sie selbst. Ein Arbeitgeber kann sie verlangen, Sie legen sie dann vor — die Behörde gibt sie nicht an Dritte heraus.
Gibt es die Auszüge auf Englisch?
Für Firmenbuch und Strafregister ist eine fremdsprachige Fassung oder eine beglaubigte Übersetzung üblich. Für die Verwendung im Ausland wird zusätzlich häufig eine Apostille verlangt.
- oesterreich.gv.at — Strafregisterbescheinigung, Grundbuch- und Firmenbuchauszug · abgerufen am 19.09.2026
- Justiz Österreich — Grundbuch und Firmenbuch, Abfragewege · abgerufen am 20.09.2026
- Österreichischer Gemeindebund — Vergebührung der Strafregisterbescheinigung, Pauschalgebühr seit 1. Jänner 2026
- RIS — Gerichtsgebührengesetz
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