Zum Inhalt springen
AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
Auskunftsportal .AT

Gemeindeamt Frauenkirchen

DIE KURZE ANTWORT

Das Gemeindeamt Frauenkirchen ist die Meldebehörde und erste Anlaufstelle für Meldewesen, Urkunden und Wohnsitz. Die Adresse lautet Amtshausgasse 5, 7132 Frauenkirchen. Telefonisch erreichbar unter +43 2172 23000. Parteienverkehr ist Montag bis Donnerstag: 07.30 – 12.00 und 13.00 – 16.15 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 25.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Amtshausgasse 5, 7132 Frauenkirchen
Telefon +43 2172 23000
E-Mail post@frauenkirchen.bgld.gv.at
Parteienverkehr Montag bis Donnerstag: 07.30 – 12.00 und 13.00 – 16.15 Uhr · Freitag: 07.30 – 13.00
Offizielle Website www.frauenkirchen.at
Postleitzahl 7132
Einwohner 2.932
Gemeindekennziffer 10705

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Welche Behörde ist für Frauenkirchen übergeordnet zuständig?

Reisepass, Führerschein, Gewerbeanmeldung und Kfz-Angelegenheiten erledigt nicht das Amt am Ort, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Für Frauenkirchen ist das Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See in 7100 Neusiedl am See.

Im Amt vor Ort bleiben Meldewesen, Personenstandsurkunden und Bestätigungen — alles, was die Gemeinde selbst führt.

Welche Gemeindeämter liegen in der Nähe?

Im Umkreis von 25 Kilometern um Frauenkirchen liegen diese Gemeindeämter. Zuständig ist immer die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes — für eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister ist das gleichgültig, die stellt jede Gemeinde aus.

Gemeindeämter im Umkreis von 25 Kilometern
GemeindeEntfernungBezirk
Gemeindeamt Neusiedl am See 13,2 km Bezirk Neusiedl am See
Gemeindeamt Bruck an der Leitha 23,0 km Bezirk Bruck an der Leitha

ENTFERNUNG ALS LUFTLINIE AUS DEN AMTLICHEN KOORDINATEN

ZUSTÄNDIGKEIT FINDEN

Nicht jeder Amtsweg führt ins Gemeindeamt. Der Finder zeigt für Frauenkirchen auf einen Blick, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist — vom Meldezettel bis zum Kennzeichen.

Zuständigkeiten für Frauenkirchen ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Gemeindeamt Frauenkirchen ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag bis Donnerstag: 07.30 – 12.00 und 13.00 – 16.15 Uhr · Freitag: 07.30 – 13.00

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.