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Gerichtsdolmetscher
Gerichtsdolmetscher ist die übliche Bezeichnung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher — die einzigen, die in Österreich beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.
Wofür Sie den Begriff brauchen
Sobald eine Behörde eine fremdsprachige Urkunde verlangt oder eine österreichische Urkunde im Ausland gelten soll, brauchen Sie ihre beglaubigte Übersetzung. Wer eingetragen ist, steht in der Gerichtsdolmetscherliste des Justizministeriums.
Abgrenzung
Nicht jedes Übersetzungsbüro ist befugt, und ein Notar beglaubigt keine Übersetzungen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt; Vermerke wie „für die Richtigkeit der Übersetzung“ ersetzen die Beglaubigung nicht.
Häufige Fragen
Gilt die Befugnis nur in einem Bundesland?
Nein, sie gilt in ganz Österreich.
Wie werde ich Gerichtsdolmetscher?
Über die Gerichtsdolmetscherprüfung in der jeweiligen Sprache und die Eintragung in die Liste beim Präsidenten des Landesgerichts.
| Grundlage | § 14 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz |
|---|---|
| Quelle | oevgd.at |
Wo dieser Begriff erklärt wird
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