Zum Inhalt springen
AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
Auskunftsportal .AT

LESEZEIT 3 MIN ·

Wunschkennzeichen: 235 Euro, 15 Jahre, so läuft der Antrag

Österreichische Kennzeichentafel mit frei gewählter Buchstaben-Ziffern-Kombination
Österreichische Kennzeichentafel mit frei gewählter Buchstaben-Ziffern-Kombination
DIE KURZE ANTWORT

Ein Wunschkennzeichen kostet 235 Euro für die Bewilligung plus 23 Euro für die Tafeln und gilt 15 Jahre. Sie brauchen zwei Stellen: Die Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes bewilligt oder reserviert die Kombination, die Zulassungsstelle der Versicherung bestellt die Tafeln — Lieferzeit etwa vier Werktage.

Die meisten Missverständnisse beim Wunschkennzeichen entstehen, weil zwei verschiedene Stellen beteiligt sind. Hier der Ablauf in der richtigen Reihenfolge, die Regeln für die Kombination und was nach 15 Jahren passiert.

KERNFAKTENGEPRÜFT 22.09.2026
Kernfakten zum Wunschkennzeichen
Bewilligung 235 Euro (200 Verkehrssicherheitsfonds, 14 Verwaltung, 21 Antrag)
Kennzeichentafeln 23 Euro für Pkw
Verlängerung 214 Euro für weitere 15 Jahre
Gültigkeit 15 Jahre ab Zuweisung oder Reservierung
Reservierung erlischt nach fünf Jahren, wenn nicht genutzt
Lieferzeit etwa vier Werktage

So kommen Sie zum Wunschkennzeichen

  1. Bei der Zulassungsbehörde beantragen — das ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes, also Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder in Polizeistädten die Landespolizeidirektion. Sie erhalten eine Bestätigung über Reservierung oder Bewilligung.
  2. Bei der Zulassungsstelle bestellen — mit dieser Bestätigung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen. Die Bestellung dauert etwa vier Werktage.
  3. Abholen — sobald die Tafeln bei der Zulassungsstelle eingetroffen sind.

Sie können das Kennzeichen sofort zuweisen lassen oder reservieren, etwa für ein Auto, das Sie erst kaufen. Eine nicht genutzte Reservierung erlischt nach fünf Jahren.

Welche Kombinationen sind erlaubt?

Vorne steht immer das Kürzel der Zulassungsbehörde und das Landeswappen — ein Buchstabe bei Landeshauptstädten, zwei bei allen übrigen. Rechts davon wählen Sie frei:

Das Kürzel richtet sich nach Ihrem Wohnsitz, nicht nach Ihrem Wunsch. Welches Ihres ist, finden Sie im Kennzeichen-Verzeichnis.

Was passiert nach 15 Jahren?

Das Wunschkennzeichen erlischt automatisch. Einen Antrag auf Verlängerung für weitere 15 Jahre können Sie frühestens sechs Monate vorher bei der Zulassungsstelle stellen; er kostet 214 Euro. Alternativ beantragen Sie ein anderes Wunschkennzeichen oder steigen auf ein Standardkennzeichen um — dann zahlen Sie nur die neuen Tafeln.

Wird das Auto innerhalb der 15 Jahre abgemeldet, bleibt das Recht auf das Wunschkennzeichen bestehen. Sie können es auf das nächste Fahrzeug mitnehmen.

Behörde oder Zulassungsstelle — wer macht was?

In Österreich melden nicht die Behörden Autos an, sondern die Zulassungsstellen der Versicherungen. Sie handeln im Auftrag der Zulassungsbehörde und sind im Versicherungsbüro oder in eigenen Zulassungsbüros untergebracht. Die Zulassungsbehörde selbst — die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder in Polizeistädten die Landespolizeidirektion — tritt nur bei Sonderfällen wie dem Wunschkennzeichen in Erscheinung. Welche Behörde für Ihre Gemeinde zuständig ist, zeigt der Zuständigkeits-Finder.

Häufige Fragen

Kann ich ein Wunschkennzeichen verschenken?

Nein. Das Führen eines Wunschkennzeichens ist ein höchstpersönliches Recht. Wer es beantragt, muss auch später Zulassungsbesitzer sein.

Kann ich prüfen, ob meine Kombination frei ist?

Ja, bei der Zulassungsbehörde. Manche Länder bieten dafür eine Online-Abfrage an; verbindlich ist erst die Bewilligung.

Was kostet ein Wunschkennzeichen insgesamt?

Für einen Pkw 258 Euro: 235 Euro Bewilligung und 23 Euro Tafeln. Bei einem Kennzeichenwechsel am bereits zugelassenen Auto kommen 2,30 Euro für die neue Begutachtungsplakette dazu.

QUELLEN

  • oesterreich.gv.at — Wunschkennzeichen: Kosten, Ablauf, Kombinationen, Verlängerung · Stand 09.03.2026, abgerufen am 22.09.2026
  • oesterreich.gv.at — Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde oder Zulassungsstelle. Anträge nehmen ausschließlich die zuständigen Stellen entgegen.

MEHR IN DIESER THEMENWELT

Alle 4 Seiten zu Kfz & Zulassung →

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.