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Auto abmelden: gebührenfrei bei jeder Zulassungsstelle

Abgeschraubte Kennzeichentafeln neben einem Zulassungsschein
Abgeschraubte Kennzeichentafeln neben einem Zulassungsschein
DIE KURZE ANTWORT

Auto abmelden ist gebührenfrei und geht bei jeder Zulassungsstelle in Österreich. Sie brauchen Lichtbildausweis, beide Teile des Zulassungsscheins, das Genehmigungsdokument und die Kennzeichentafeln. Das Kennzeichen lässt sich bis zu zwölf Monate freihalten. Wer das Auto nur vorübergehend nicht braucht, kann die Tafeln stattdessen hinterlegen.

Abmelden, hinterlegen oder verkaufen — je nach Fall ist ein anderer Weg der richtige. Diese Seite hilft bei der Entscheidung und zeigt, was Sie mitbringen müssen.

KERNFAKTENGEPRÜFT 22.09.2026
Kernfakten zur Abmeldung
Kosten keine Gebühren
Zuständig jede Zulassungsstelle in Österreich
Kennzeichen freihalten bis zwölf Monate
Alternative: Hinterlegung bis ein Jahr, kostenlos, steuerfrei ab 45 Tagen
Grundlage § 43 Kraftfahrgesetz

Wann müssen Sie abmelden?

Abmelden oder hinterlegen?

Wer das Auto nur einige Monate nicht braucht — im Winter oder bei einem Auslandsaufenthalt —, kann die Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr hinterlegen statt abzumelden. Das ist kostenlos. Ab 45 Tagen Hinterlegung fällt für diesen Zeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer an; der Tag der Hinterlegung und der Tag der Rückgabe zählen dabei nicht mit. Fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach, ab wann auch die Prämie ruht.

Wichtig: Ein Auto ohne Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden — auch nicht auf der Straße vor dem Haus.

Was Sie mitbringen

Die Abmeldung wird auf beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Ein Scheckkarten-Zulassungsschein wird gelocht und Ihnen zurückgegeben.

Wenn der Zulassungsbesitzer gestorben ist

Dann handelt die Person, die den Nachlass vertritt, meist der Notar als Gerichtskommissär. Sie sollte vor einer Abmeldung eingebunden werden, damit nicht in Rechte der Erben eingegriffen wird. Bei der Abmeldung ist ihre Zustimmungserklärung vorzulegen. Klären Sie mit der Versicherung, ob das Auto bis dahin noch bewegt werden darf.

Häufige Fragen

Muss ich beim Verkauf selbst abmelden?

Wenn der Käufer das Auto nicht direkt ummeldet, ja. Solange es auf Sie zugelassen ist, bleiben Sie Zulassungsbesitzer mit allen Pflichten.

Kann ich in einem anderen Bundesland abmelden?

Ja. Jede Zulassungsstelle in Österreich ist zuständig.

Was passiert mit der Versicherung?

Die Abmeldung beendet die Zulassung, nicht automatisch den Versicherungsvertrag. Melden Sie sich bei Ihrem Versicherer.

QUELLEN

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