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Staatsbürgerschaftsnachweis: Kosten, Standesamt, Unterlagen

Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis mit Wappen auf einem Schalter
Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis mit Wappen auf einem Schalter
DIE KURZE ANTWORT

Den Staatsbürgerschaftsnachweis bekommen Sie bei jedem Standesamt in Österreich, unabhängig vom Wohnort, meist sofort. Er kostet 21 Euro für den Antrag — online mit ID Austria 13 Euro —, 21 Euro Bundesgebühr für die Ausstellung und eine Landesverwaltungsabgabe, die je nach Bundesland verschieden ist. Wer im Ausland lebt, wendet sich an die österreichische Botschaft; dort kostet er 71 Euro.

Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sind. Diese Seite zeigt, wo Sie ihn bekommen, was er kostet und warum es manchmal länger dauert.

KERNFAKTENGEPRÜFT 22.09.2026
Kernfakten zum Staatsbürgerschaftsnachweis
Zuständig jedes Standesamt in Österreich, in Statutarstädten der Magistrat
Antrag 21 Euro, online mit ID Austria 13 Euro
Ausstellung 21 Euro Bundesgebühr plus Landesverwaltungsabgabe
Dauer sofort, wenn die Registerdaten vollständig sind
Im Ausland Botschaft oder Generalkonsulat, 71 Euro
Grundlage § 44 Staatsbürgerschaftsgesetz

Wo bekomme ich den Staatsbürgerschaftsnachweis?

Bei jedem Standesamt oder Standesamtsverband in Österreich, in Statutarstädten beim Standesamt des Magistrats. Wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, spielt keine Rolle — zuständig ist die Gemeinde, an die Sie sich wenden.

In Wien stellen ihn die Staatsbürgerschaftsevidenz der MA 35 aus, das Standesamt Wien im Zusammenhang mit Geburt oder Eheschließung sowie das Stadtservice Wien und die Magistratischen Bezirksämter. Die beiden Letzteren allerdings nur für den inländischen Gebrauch, etwa für den Reisepass.

Warum geht es manchmal sofort und manchmal nicht?

Seit November 2014 werden die Staatsbürgerschaftsdaten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister geführt. Sind Ihre Daten dort vollständig und die Kosten bezahlt, wird der Nachweis sofort ausgestellt. Sind sie unvollständig — häufig bei älteren Menschen oder nach Einbürgerung —, dauert es länger, und die Behörde sagt Ihnen, welche Unterlagen fehlen.

Die Daten führt die sogenannte Evidenzgemeinde. Wer vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren ist, gehört zur Geburtsgemeinde; wer danach geboren ist, zur Gemeinde, in der die Mutter bei der Geburt wohnte.

Was Sie mitbringen

Ein akademischer Titel wird nur eingetragen, wenn er aus Österreich, der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt oder nostrifiziert ist. Ausländische Urkunden, die noch nicht vergebührt sind, müssen bei der Ausstellung vergebührt werden.

Was kostet er insgesamt?

Das hängt vom Bundesland ab, weil die Landesverwaltungsabgabe unterschiedlich hoch ist. Fix sind die Bundesanteile: 21 Euro für den Antrag, bei Online-Antrag mit ID Austria 13 Euro, und 21 Euro für die Ausstellung — zusammen also mindestens 42 Euro, online mindestens 34 Euro, jeweils plus Landesverwaltungsabgabe. Der Online-Antrag ist je nach Gemeinde verfügbar.

Häufige Fragen

Wie lange ist der Staatsbürgerschaftsnachweis gültig?

Er ist nicht befristet. Er bestätigt den Stand zum Ausstellungszeitpunkt; Behörden können einen aktuellen verlangen, wenn sich etwas geändert haben könnte.

Kann ich ihn für mein Kind beantragen?

Ja, als Elternteil. Für Kinder gibt es ein eigenes Verfahren mit ähnlichen Unterlagen.

Was, wenn meine Staatsbürgerschaft unklar ist?

Dann stellt nicht das Standesamt aus, sondern die Staatsbürgerschaftsabteilung der Landesregierung entscheidet mit einem Feststellungsbescheid. Die Kosten fallen auch an, wenn die Staatsbürgerschaft nicht festgestellt werden kann.

QUELLEN

  • oesterreich.gv.at — Staatsbürgerschaftsnachweis: Zuständigkeit, Unterlagen, Kosten · Stand 29.01.2026, abgerufen am 22.09.2026
  • oesterreich.gv.at — Staatsbürgerschaftsnachweis für Auslandsösterreicher: 71 Euro Konsulargebühr
  • oesterreich.gv.at — Evidenzgemeinde · Stand 01.01.2026
  • oesterreich.gv.at — Feststellung der Staatsbürgerschaft, § 42 StbG

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Den Nachweis stellt ausschließlich das Standesamt oder die Vertretungsbehörde aus.

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