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Zeugnisgebühr

Die Zeugnisgebühr ist eine Bundesgebühr für amtliche Zeugnisse. Sie entfällt, wenn das Zeugnis an eine bestimmte andere Person oder Behörde gerichtet ist.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Sie ist der Grund, warum eine Meldebestätigung 3 Euro oder 24 Euro kosten kann. Wer die Bestätigung für eine Bank, einen Arbeitgeber oder eine Behörde braucht, lässt sie an diese Stelle adressieren — dann fällt die Gebühr nicht an. Auf die eigene Person ausgestellt bleibt sie bestehen.

Abgrenzung

Die Zeugnisgebühr ist eine Gebühr nach dem Gebührengesetz, die Bundesverwaltungsabgabe dagegen das Entgelt für die Amtshandlung selbst. Bei der Strafregisterbescheinigung wurden Eingaben-, Beilagen- und Zeugnisgebühr samt Verwaltungsabgabe zum 1. Jänner 2026 zu einer Pauschalgebühr zusammengefasst.

Die Zahl dazu

Bei der Meldebestätigung 21 Euro. Strafregisterbescheinigung seit 2026: 26 Euro Pauschalgebühr, 29 Euro bei den Sonderformen.

Häufige Fragen

Zählt es, wenn ich mich selbst als Empfänger eintrage?

Nein. Die Befreiung greift nur, wenn das Zeugnis an eine von der antragstellenden Person verschiedene Stelle gerichtet ist.

Muss ich die Gebühr bar zahlen?

Die Zahlungsarten unterscheiden sich je Stelle. Online wird elektronisch gezahlt, vor Ort akzeptieren viele Ämter Karte.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
Grundlage§ 14 TP 14 Gebührengesetz 1957
Quellewww.ris.bka.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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