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Statutarstadt
Eine Statutarstadt ist eine Stadt mit eigenem Statut: Sie nimmt neben den Aufgaben der Gemeinde auch die der Bezirksverwaltung wahr. In Österreich gibt es 15 davon, ihre Behörde heißt Magistrat.
Welche Städte sind das?
| Bundesland | Statutarstädte |
|---|---|
| Wien | Wien |
| Niederösterreich | St. Pölten, Krems an der Donau, Waidhofen an der Ybbs, Wiener Neustadt |
| Oberösterreich | Linz, Wels, Steyr |
| Steiermark | Graz |
| Kärnten | Klagenfurt am Wörthersee, Villach |
| Salzburg | Salzburg |
| Tirol | Innsbruck |
| Burgenland | Eisenstadt, Rust |
Vorarlberg hat keine Statutarstadt. Rust ist mit rund 2.000 Einwohnern die kleinste, Wien die größte.
Was das praktisch bedeutet
Sie haben nur eine Anlaufstelle: Der Magistrat erledigt Meldewesen und Urkunden wie ein Gemeindeamt und Reisepass, Führerschein und Gewerbe wie eine Bezirkshauptmannschaft. In Wien übernehmen die Magistratischen Bezirksämter die Aufgaben vor Ort.
Eine Ausnahme gilt beim Auto: In den meisten Statutarstädten ist die Landespolizeidirektion Kfz-Behörde, nicht der Magistrat. In Krems und Waidhofen an der Ybbs bleibt es beim Magistrat.
Abgrenzung
Nicht jede große Stadt ist eine Statutarstadt: Dornbirn, Feldkirch und Wolfsberg sind größer als Rust, gehören aber zu einem Landbezirk. Das Statut verleiht der Landesgesetzgeber, es hängt nicht allein an der Einwohnerzahl — verlangt werden allerdings mindestens 20.000 Einwohner, bestehende Statute bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Ist eine Statutarstadt ein eigener Bezirk?
Ja, jede Statutarstadt bildet einen eigenen politischen Bezirk. Deshalb hat sie in der Regel auch ein eigenes Kfz-Kennzeichen.
Warum heißt die Behörde Magistrat?
Weil sie zugleich Gemeindeamt und Bezirksverwaltungsbehörde ist. Der Magistratsdirektor leitet den Verwaltungsapparat, an der Spitze steht der Bürgermeister.
| Grundlage | Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 116 Absatz 3 |
|---|---|
| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
- oesterreich.gv.at, Begriffslexikon: Stadt mit eigenem Statut · abgerufen am 23.09.2026
- RIS, Bundes-Verfassungsgesetz Art. 116 Abs. 3 · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
- Standesamt in Österreich: Aufgaben und Zuständigkeit Geburt, Ehe, Tod und Urkunden: Was das Standesamt erledigt, warum meist jedes…
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