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Geburtsurkunde beantragen: Standesamt, Kosten, Register
Eine Geburtsurkunde stellt jedes österreichische Standesamt aus, sofern die Daten im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind — bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort. Nach einer Geburt sind bis zu zwei Urkunden innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei. Danach fällt eine Gebühr an, in Wiener Neustadt etwa 13,10 Euro aus 11 Euro Bundesgebühr und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe. Mit ID Austria lässt sich stattdessen ein kostenfreier Registerauszug Geburt abrufen.
Die Geburtsurkunde wird bei Schuleintritt, Eheschließung, Reisepass und im Erbfall verlangt — meist dann, wenn sie gerade nicht auffindbar ist. Diese Seite zeigt, wer sie bekommt, was sie kostet und warum der Registerauszug oft die bessere Wahl ist.
| Zuständig | jedes Standesamt, sofern im ZPR erfasst |
|---|---|
| Dauer | bei persönlicher Vorsprache meist sofort |
| Erstausstellung | bis zu 2 Urkunden gebührenfrei, innerhalb von 2 Jahren |
| Danach | Bundesgebühr plus Verwaltungsabgabe, je Ausfertigung |
| Registerauszug mit ID Austria | kostenfrei über das digitale Urkundenservice |
| Grundlage | § 52 Personenstandsgesetz 2013 |
Wer bekommt eine Geburtsurkunde?
Der Kreis ist bewusst eng, damit Dritte nicht frei auf fremde Daten zugreifen. Anspruch haben, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse entgegensteht:
- Die Person selbst auf die sich die Eintragung bezieht
- Personen, deren Personenstand berührt ist etwa Eltern, Ehegatten
- Vorfahren und Nachkommen in gerader Linie Geschwister und entferntere Verwandte haben keinen Anspruch
- Personen mit rechtlichem Interesse glaubhaft zu machen, etwa durch eine gesetzliche Grundlage
Das überrascht viele: Ein Bruder oder eine Cousine kann die Urkunde nicht einfach holen. Rechtliches Interesse meint ein Handeln auf gesetzlicher Grundlage, die dazu berechtigt, Daten über Dritte zu erhalten — nicht bloße Neugier oder familiäre Nähe.
Was kostet sie?
Nach der Geburt sind bis zu zwei Geburtsurkunden innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei. Danach setzt sich die Gebühr aus Bundesgebühr und Verwaltungsabgabe zusammen; die Stadt Wiener Neustadt weist 13,10 Euro aus, davon 11 Euro Bundesgebühr und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe.
Ein wichtiger Unterschied: Bei schriftlichen Anträgen — Brief, Fax, E-Mail oder Online-Bestellung ohne digitale Signatur — kommt eine Antragsgebühr hinzu. Die Stadt Linz nennt dafür zusätzlich 21 Euro. Wer persönlich vorspricht, zahlt also deutlich weniger als wer schreibt.
Gebührenbefreiungen gibt es unter anderem für behördliche Verfahren, die eine solche Befreiung vorsehen. Fragen Sie danach, bevor Sie zahlen.
Der Registerauszug als Alternative
Neben der Geburtsurkunde gibt es den Registerauszug Geburt aus dem Zentralen Personenstandsregister. Er lässt sich wie die Urkunde vor Behörden verwenden — und mit ID Austria über das digitale Amtsservice „Urkunde beantragen“ kostenfrei über die eigene Person abrufen.
Für Dritte gilt derselbe eingeschränkte Personenkreis, und für sie ist der Auszug in der Regel nur am Standesamt erhältlich. Wer die Urkunde für sich selbst braucht und eine ID Austria hat, spart sich mit dem Registerauszug Weg und Gebühr.
Für das Ausland: internationale Fassung
Die Geburtsurkunde gibt es wahlweise in deutscher Sprache oder in internationaler Form nach dem CIEC-Übereinkommen, mit den Angaben in mehreren Sprachen. Für die Verwendung in der EU kann zusätzlich eine Übersetzungshilfe nach der EU-Urkundenverordnung beantragt werden. Welche Form das Zielland verlangt, klären Sie vor dem Behördengang — sonst zahlen Sie zweimal.
Nach einer Geburt: Was automatisch läuft
Zwischen vielen Krankenhäusern und Standesämtern bestehen Kooperationen: Das Krankenhaus übermittelt die Unterlagen samt Anzeige der Geburt direkt. Auf Antrag stellt das Standesamt neben der Geburtsurkunde auch einen Meldezettel und, bei österreichischer Staatsbürgerschaft, den Staatsbürgerschaftsnachweis aus.
Wer sich mit dem Vornamen noch nicht festgelegt hat, sollte spätestens eine Woche nach der Geburt beim Standesamt vorsprechen und ihn beurkunden lassen.
Häufige Fragen
Muss ich zum Standesamt des Geburtsorts?
Nur wenn die Daten dort noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind. Das betrifft ältere Geburten — das ZPR wurde im November 2014 eingeführt. Fragen Sie im Zweifel beim nächstgelegenen Standesamt an, es sieht im Register nach.
Kann ich die Urkunde online bestellen?
Einzelne Städte bieten das an, etwa Wien. Beachten Sie die zusätzliche Antragsgebühr bei Bestellungen ohne digitale Signatur. Mit ID Austria ist der Registerauszug über die eigene Person kostenfrei.
Was kostet eine zweite Urkunde nach Verlust?
Die reguläre Gebühr je Ausfertigung. Die Gebührenfreiheit gilt nur für die ersten beiden Urkunden innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt.
Steht der Vater automatisch in der Urkunde?
Bei aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft ja. Bei unverheirateten Eltern nur, wenn die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
- oesterreich.gv.at — Neuausstellung, Personenkreis, zwei gebührenfreie Urkunden · abgerufen am 20.09.2026
- oesterreich.gv.at — Registerauszug Geburt, kostenfrei mit ID Austria
- Stadt Wiener Neustadt — Gebühr 13,10 Euro aus Bundesgebühr und Verwaltungsabgabe · abgerufen am 20.09.2026
- Stadt Linz — zusätzliche Antragsgebühr bei schriftlicher Bestellung
- RIS — § 52 Personenstandsgesetz 2013
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