Zum Inhalt springen
AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
Auskunftsportal .AT

LESEZEIT 1 MIN ·

Rufnummernmitnahme

Die Rufnummernmitnahme, auch Portierung, erlaubt es, die eigene Telefonnummer beim Anbieterwechsel zu behalten — samt Vorwahl.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Sie erklärt, warum sich aus einer Handy-Vorwahl nicht mehr ablesen lässt, in welchem Netz eine Nummer heute telefoniert. Eine 0664-Nummer kann bei jedem Anbieter sein.

Abgrenzung

Die Mitnahme ändert nur den Anbieter, nicht die Nummer. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Rufumleitung, bei der Anrufe an eine andere Nummer weitergeleitet werden.

Häufige Fragen

Verliere ich beim Wechsel mein Guthaben?

Das regelt Ihr bisheriger Vertrag. Fragen Sie vor dem Wechsel nach.

Welches Netz hat eine mitgenommene Nummer?

Das lässt sich an der Vorwahl nicht erkennen — die Vorwahl zeigt nur, wo die Nummer ursprünglich vergeben wurde.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageTelekommunikationsgesetz 2021
Quellewww.tarife.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.