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Führerschein in Österreich: Duplikat, Umtausch, Umschreibung
Für fast alles rund um den bestehenden Führerschein ist die Führerscheinbehörde zuständig: meist die Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft, in einigen Städten die Landespolizeidirektion. Duplikat und Umtausch kosten je 73 Euro und gehen bei jeder Behörde in Österreich. Seit 1. September 2026 gilt eine Verlustbestätigung acht Wochen, alte Papierführerscheine bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig.
Verloren, abgelaufen, aus dem Ausland oder aufs Handy: Diese Themenwelt beantwortet die Amtswege rund um den Führerschein, den Sie schon haben — mit dem Stand nach der 23. Novelle zum Führerscheingesetz.
| Duplikat, Umtausch | 73 Euro |
|---|---|
| Umschreibung aus dem Ausland | 90 Euro |
| Verlustbestätigung | acht Wochen gültig, nur in Österreich |
| Papierführerschein | gültig bis 19. Jänner 2033 |
| Scheckkarte ab 2013 | 15 Jahre befristet |
| Digitaler Führerschein | kostenlos, nur in Österreich |
Was ist Ihr Anliegen?
- Führerschein verloren oder gestohlen Verlustanzeige, acht Wochen Ersatz, Duplikat
- Papierführerschein umtauschen, Befristung bis 2033, 15 Jahre, keine Prüfung
- Ausländischen Führerschein umschreiben EU gilt weiter, Drittstaaten nach sechs Monaten
- Digitaler Führerschein App eAusweise, nur in Österreich
Was die Novelle vom 1. September 2026 geändert hat
Mit der 23. Novelle zum Führerscheingesetz haben sich mehrere Punkte geändert, die auf vielen Seiten noch veraltet stehen:
- Verlustbestätigung acht statt vier Wochen als Führerscheinersatz
- Klassen C und D ab 60 fünf statt zwei Jahre befristet
- Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen drei Jahre statt eines Jahres gültig
- Wiederantritt nach negativer Prüfung nach zwölf Tagen statt zwei Wochen
Die Gebühr für Duplikat und Umtausch liegt seit der Anhebung der Bundesgebühren am 1. Juli 2025 bei 73 Euro; ältere Angaben von 49,50 Euro sind überholt.
Welche Behörde ist zuständig?
Für Duplikat und Umtausch jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich, unabhängig vom Wohnsitz. Das ist in der Regel die Bezirkshauptmannschaft. In Städten mit Landespolizeidirektion, in denen keine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, übernimmt die Landespolizeidirektion — in Wien deren Verkehrsamt. In Krems und Waidhofen an der Ybbs ist es der Magistrat, für Rust die Landespolizeidirektion Burgenland. Welche Stelle für Ihre Gemeinde die nächste ist, zeigt der Zuständigkeits-Finder.
Bei Landespolizeidirektionen wird eine Online-Terminvereinbarung empfohlen, in Wien ist ein Termin für persönliche Vorsprachen unbedingt erforderlich.
Häufige Fragen
Muss ich eine Adressänderung melden?
Nein. Name und Adresse müssen der Führerscheinbehörde nicht gemeldet werden. Eine Namensänderung im Führerschein ist freiwillig — nötig aber, wenn Sie ihn als Lichtbildausweis nutzen wollen.
Gilt der Führerschein als Ausweis?
Nur teilweise. Behörden erkennen ihn nicht durchgehend als amtlichen Lichtbildausweis an; für Reisen ist er kein Reisedokument.
Wie lange gilt der internationale Führerschein?
Nach dem Wiener Übereinkommen seit 1. September 2026 drei Jahre. Für Staaten, die nur älteren Abkommen beigetreten sind, etwa USA, Kanada, Australien oder Japan, bleibt es bei einem Jahr.
- oesterreich.gv.at — Führerschein-Duplikat: 73 Euro, acht Wochen, Zuständigkeit · Stand 01.09.2026, abgerufen am 22.09.2026
- oesterreich.gv.at — Scheckkartenführerschein, Befristung, Gültigkeit bis 2033
- oesterreich.gv.at — Ausländischer Führerschein, Umschreibung: 90 Euro · Stand 01.09.2026
- oesterreich.gv.at — 23. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 18/2026
- ÖAMTC — 23. FSG-Novelle, in Kraft seit 1. September 2026
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